Wissenswertes

Unser Bestattungsinstitut unterstützt Sie gerne bei der Vielzahl zu erledigender Formalitäten und den organisatorischen Abläufen einer Beerdigung und übernehmen diese auch in Ihrem Auftrag. Um einen Sterbefall beim Standesamt bearbeiten zu lassen, wird folgendes benötigt:

  • Ledig - Geburtsurkunde
  • Verheiratet - Heiratsurkunde
  • Geschieden - Heiratsurkunde / Scheidungsurteil im original 
  • Verwitwet - Sterbeurkunde Ehegatte
  • Grabnutzungsrecht 

Totenschein

Der Totenschein muss durch einen Arzt schriftlich ausgestellt werden und sollte beim Verstorbenen bleiben, dieser beinhaltet den natürlichen Tod und die Uhrzeit und wird für die Überführung benötigt.

Diagnostiziert dieser einen nicht natürlichen Tod, muss die Polizei durch den Arzt eingeschaltet werden.

Der Totenschein besteht komplett aus 2 Teilen – einem nicht vertraulichen Teil und einem vertraulichen Teil.

Bestattungsrecht

Es ist die Pflicht von den nächsten Angehörigen oder Lebenspartnern die Bestattungskosten zu übernehmen. Dies ist gesetzlich geregelt. Unser Bestattungsinstitut steht Ihnen jedoch auch bei Ausnahmesituationen zur Seite.

Informationen finden Sie im Bestattungsgesetz